Aufgrund der Vielgestaltigkeit dieser Hautveränderungen muss vor einer Entfernung eine gründliche fachärztliche Untersuchung (Hautscreening) erfolgen. Anschließend können die Hautveränderungen aus rein ästhetischen Gründen oder auch bei Verdacht auf Bösartigkeit entfernt werden. In diesem Falle ist eine feingewebliche Untersuchung zur Diagnosesicherung nötig.
Durch spezielle Techniken in der plastisch-ästhetischen Chirurgie können Ihre Hautveränderungen möglichst unauffällig und mit höchst möglichem ästhetischem Anspruch entfernt werden.